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Mobil mit Handicap

Individuell und kompetent ausgebildet

Bei der Fahrschule Behrens unterstützen wir dich dabei, unabhängig und flexibel zu werden – egal, mit welchen Voraussetzungen du startest. Unser Ziel: Mobilität und Selbstständigkeit für jeden, auch bei einer körperlichen Einschränkung. Wir nehmen uns Zeit für dich und gestalten deine Fahrausbildung individuell, einfühlsam und kompetent.

Für die Fahrausbildung von Menschen mit Handicap stehen bei uns moderne, speziell umgerüstete Fahrschulfahrzeuge bereit. Damit findest du optimale Bedingungen, die auf deine Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Du hast noch keinen Führerschein

Wir beginnen mit einem persönlichen Gespräch, um deine Anforderungen, Wünsche und die ärztlichen Voraussetzungen zu klären. Danach stellen wir gemeinsam deinen individuellen Ausbildungsplan auf. Während des ganzen Prozesses steht dir ein erfahrener und einfühlsamer Fahrlehrer zur Seite.

Unsere Fahrschule bildet seit Jahren erfolgreich Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen aus. Mit bestens geschultem Personal, viel Empathie und Geduld sorgen wir dafür, dass du dich sicher und wohlfühlst, von Anfang bis Ende.

Dein Weg zum Führerschein

  • Beratung
  • Theorie & Praxis
  • Prüfung & Führerschein
Wichtige Info

Weist ein Antragsteller eine Behinderung auf, die seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges einschränken kann, so entscheidet die Behörde nach § 3 Abs. 2 FeV, in welcher Form ein Gutachten zu erstellen ist (amts- bzw. fachärztliches Gutachten oder in besonderen Fällen eine MPU). Dein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis wird dann in der Regel an den zuständigen Sachverständigen (TÜV) mit der Bitte um Anfertigung eines Eignungsgutachtens weitergeleitet. In dem Eignungsgutachten beschreibt der Sachverständige aufgrund des med. Gutachtens und aufgrund deiner Fahrprobe genau die Fahrzeuganpassung und die Zusatzgeräte, welche du zum sicheren Führen deines Fahrzeuges benötigst. Nach dem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhaltst du von deinem zuständigen Straßenverkehrsamt deinen Führerschein. Darin sind die Auflagen eingetragen, die sich aus dem Eignungsgutachten ergeben.

Du hattest bereits einen Führerschein

Unfall oder Krankheit einer körperlichen Behinderung? Dann handelt es sich um einen Wiedererwerb.

Erst wenn die Behörde Kenntnis von einer Behinderung hat, wird sie allerdings in der Regel tätig. Die Verjährungsfrist von 24 Monaten ist zwar mittlerweile abgeschafft, dennoch beginnt bei Bekanntwerden das behördliche Feststellungsverfahren.

Dieser Sachverhalt wird immer wieder falsch beschrieben. Häufig empfiehlt sich allerdings die freiwillige Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde, um jederzeit über den geänderten Führerschein die geeigneten Maßnahmen nachweisen zu können.

Wir stehen dir gern bei allen Fragen rund um den Wiedererwerb des Führerscheins nach einer körperlichen Einschränkung persönlich zur Verfügung!

Dein Weg zum Führerschein

  • Beratung
  • Gutachten & Auflagen
  • Mobil mit Handicap
  • Startklar
Wichtige Info

Nach § 2 Abs. 1 FeV bist du verpflichtet, dieses eigenverantwortlich der Fahrerlaubnisbehörde zu melden (unter der Voraussetzung, dass du durch deine Einschränkung nicht mehr in der Lage bist, ein Fahrzeug sicher zu führen). Der Gesetzgeber möchte die durch körperliche oder geistige Beeinträchtigungen entstehende Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. In diesem Fall entscheidet die Behörde, in welcher Form ein Gutachten zu erstellen ist (Verfahrensweise entspricht der links beschriebenen, ggf. auch Erstellung eines neuen Eignungsgutachtens). Sie trägt dann anhand des Gutachtens die notwendigen Auflagen und Beschränkungen in deinen Führerschein ein. Eine neue Prüfung musst du jedoch nicht machen!